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Gesundheitsbezogene und medizinische Informationen
Gesundheitsbezogene und medizinische Informationen
Der folgende Inhalt ist als Referenz für einen Arzt gedacht und soll diesem dabei helfen, die Flugtauglichkeit eines Patienten zu beurteilen.
  • Der Luftdruck in der Kabine entspricht dem Luftdruck in einer Höhe von 2.300 Metern (7.000 Fuß). 
  • Flugbegleiter verfügen über eine grundlegende Erste-Hilfe-Ausbildung, sind jedoch nicht autorisiert, Injektionen an Patienten durchzuführen; sie sind außerdem verpflichtet, die Geschehnisse im gesamten Flugzeug im Auge zu behalten und haben daher nicht die Zeit, Fluggästen besondere Behandlung zukommen zu lassen. 
  • Der für die Bewegung und den Komfort in der Kabine verfügbare Raum ist aufgrund der technischen Ausführung des Flugzeugs begrenzt.
 
Patienten mit folgenden Leiden dürfen keine Flugreisen unternehmen:
  • Patienten mit Herzerkrankungen in einem schwerwiegenden oder gefährlichen Stadium. Zum Beispiel: schwerwiegendes Herzversagen; Patienten mit Zyanosesymptomen oder Herzinfarkt (Patienten, die innerhalb von sechs Wochen vor dem Flug einen Herzinfarkt erlitten haben).
  • Säuglinge, die jünger sind als 14 Tage.
  • Frauen, die die 36. Schwangerschaftswoche überschritten haben, dürfen nicht reisen. Frauen, deren Schwangerschaft 32 Wochen besteht, müssen ein ärztliches Attest vorlegen, auf welchem das geschätzte Datum der Entbindung angegeben ist und bestätigt wird, dass keine Komplikationen vorliegen.
  • Anämische Patienten, deren Hämoglobinspiegel unter 50 Prozent des Normalwerts liegt (Hb 8 g/dl).
  • Patienten mit schwerwiegender Tympanitis, begleitet von Symptomen einer Tubenblockade.
  • Patienten, die kürzlich einen Spontanpneumothorax erlitten haben oder Patienten, bei denen kürzlich Symptome am Nervensystems aufgetreten sind, die durch eine Pneumothoraxangiografie verursacht wurden.
  • Patienten mit großen mediastinalen Tumoren, übergroßer Hernienturgeszenz oder Darmverschluss; Patienten mit Kopfverletzungen, intrakranieller Hypertension oder Schädelbruch; Patienten, die kürzlich einen Bruch des Unterkiefers erlitten haben, der mit Metalldrähten versorgt wurde.
  • Fluggäste unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol; psychotische Patienten; Personen, die dazu neigen, sich selbst oder andere zu verletzen.
  • Personen, die kürzlich operiert wurden und deren Wunden noch nicht vollständig verheilt sind, und Frauen, die innerhalb von zwei Wochen vor dem Flug ein Kind geboren haben.
  • Patienten, die in den vergangenen 30 Tagen eine Entzündung der Wirbelsäule erlitten haben.

Patienten mit den folgenden ansteckenden oder schweren Krankheiten:

  • Cholera, Typhus (Fleckfieber), Paratyphus, Typhus, Dysenterie, Pocken, Scharlach, Diphtherie, Pest, Encephalitis epidemica, Meningitis, infektiöse Tuberkulose und andere ansteckende Krankheiten.
  • Patienten mit Hautkrankheiten, die infektiöse Wunden haben oder anderen Fluggästen Unbehagen verursachen können.
  • Patienten mit schweren Symptomen von Hämoptysis, Hämatemesis oder Erbrechen.

 

Die meisten Menschen mit Erkrankungen können ohne Schwierigkeiten fliegen.
Eine medizinische Freigabe zum Fliegen ist erforderlich, wenn die Reisefähigkeit aufgrund einer kürzlich durchgemachten Krankheit, eines Krankenhausaufenthaltes, einer Verletzung oder Operation oder einer vorhandenen Erkrankung zweifelhaft ist.
Wie bei den meisten Fluggesellschaften üblich beurteilen wir Ihre Flugtauglichkeit auf der Basis international anerkannter Richtlinien.
 
 
Die oben aufgeführten Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei unserer örtlichen Geschäftsstelle.